Allgemeine Geschäftsbedingungen und Gesonderte Bedingungen 

des benannten, selbständig geführten Self Defense Club, nachfolgend SDC benannt.

 

1. Rechte des Mitgliedes:

Das Mitglied ist berechtigt, für die vereinbarte Vertragsdauer, das Trainingsangebot laut geltendem Stundenplan, nach Weisung der Trainer zu nutzen. Die Rechte des Nutzers aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar.

 

2. Pflichten des Mitgliedes:

Das Mitglied verpflichtet sich, sämtliche Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie Trainingsutensilien pfleglich zu behandeln und etwaige Schäden unverzüglich anzuzeigen. Das Mitglied verpflichtet sich bei der Ausübung der Trainingstechniken stets die nötige Vorsicht walten zu lassen. Den Anweisungen der Trainer ist stets Folge zu leisten. Der Nutzer haftet für sämtliche, durch ihn, grob fahrlässig verursachten Schäden. Das Mitglied achtet auf Sauberkeit von Körper und Ausrüstung. Es ist untersagt während der Schulung Schmuck zu tragen.

 

3. Gesundheit:

Das Mitglied bestätigt hiermit, dass es gesund und uneingeschränkt sporttauglich ist. Im Zweifelsfalle hat das Mitglied vor der Anmeldung einen Arzt zu konsultieren. SDC kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangen. Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass SDC keine Haftung für seine Tauglichkeit und Gesundheit übernimmt. Das Training erfolgt auf eigene Gefahr. Das Mitglied muss während des Kampfsport-Trainings geeignete Schutzausrüstung tragen. Die Mindestausrüstung ist hierbei: Tiefschutz (Suspensorium), Zahnschutz, Boxhandschuhe. Unter Umständen ist die Schutzausrüstung noch zu erweitern.

 

4. Haftung:

Die Benutzung aller Einrichtungen und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen erfolgt auf eigene Gefahr. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen SDC und deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Für den Verlust oder die Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen oder Geld wird keinerlei Haftung übernommen. Eine Haftung von SDC für sämtliche Verletzungen ist ausgeschlossen. Personenschäden und Sachbeschädigungen an den Trainingsgeräten und Einrichtungen von SDC, bewirkt durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, werden auf Kosten des Verursachers behoben. Dies gilt für Fremd- sowie Eigenschäden.

 

5. Versicherungen:

SDC hat keine Unfallversicherung für seine Mitglieder abgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung liegt im Ermessen des Mitgliedes, wird aber empfohlen. SDC hat das Mitglied darauf hingewiesen, dass es sich zu einer Vollkontakt Kampfsport/Selbstverteidigungsdisziplin anmeldet, bei der Verletzungen nicht ausgeschlossen werden können. Bei der Teilnahme an einer allgemeinen Fitness-Einheit sind Verletzungen ebenso nicht ausgeschlossen.

 

6. Führungszeugnis:

Das Mitglied bestätigt mit seiner Unterschrift und der Selbstauskunft, dass Er/Sie keinerlei Eintragungen bezüglich Gewaltdelikten im pol. Führungszeugnis (Bundeszentralregister) hat. Abweichungen sind den Instruktoren vorher mitzuteilen. Bei Falschangabe behält sich SDC vor, dem Mitglied fristlos zu kündigen. SDC kann jederzeit die Vorlage eines aktuellen Führungszeugnisses verlangen.

 

7. Öffnungszeiten:

SDC behält sich vor, die bei Vertragsabschluss gültigen Öffnungszeiten sowie Trainingstage und –Zeiten sowie die Örtlichkeiten zu ändern. Wird es von SDC, aus Gründen die sie nicht zu vertreten haben (höhere Gewalt), unmöglich Leistungen zu erbringen, so sind Schadensersatzansprüche des Mitgliedes ausgeschlossen. Die jeweilige Vertragsdauer verlängert sich um diese Ausfallzeit. Der Mitgliedsbeitrag wird unabhängig vom Ausmaß der Inanspruchnahme fällig. Versäumte Unterrichtsstunden, gesetzliche Feiertage und eingeschränkte Ferientrainingspläne gehen zu Lasten des Mitgliedes. Trainingsausfälle oder Änderungen werden rechtzeitig auf unserer Webseite (Aushang im SDC) oder Facebook angekündigt.

 

8. Vertragsdauer und Kündigung:

Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf stillschweigend um die abgeschlossene Vertragsdauer. Die Kündigungsfrist beträgt 15 Tage ab dem postalischem Eingang der Kündigung per Briefpost an umseitige Firmenanschrift. Kündigungen sind in Schriftform an umseitige Firmenanschrift oder das mit der Studioverwaltung beauftragte Dienstleistungsunternehmen vorzulegen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung oder Punkte dieses Vertrages kann SDC den Vertrag fristlos kündigen. In diesem Fall verpflichtet sich das Mitglied, 100% der bei ordnungsgemäßer Erfüllung des Vertrages fällig werdenden Monatsbeiträge als Schadenersatz zu zahlen.

 

9. Veränderungen:

Das Mitglied verpflichtet sich alle Veränderungen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Dazu zählen gesundheitliche Einschränkungen, Bank- und Anschriftenänderungen, Einleitung bzw. Abschluss von Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft bzgl. Gewaltdelikten.

 

10. Gesetz:

Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken strafbar sein kann. Insbesondere hat er/sie selbst dafür Sorge zu tragen, sich stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen (vor Allem §§32 ff. StGB – 

Notwehr/Nothilfe).

 

11. Mitgliedsbeitrag/Beitragszahlung:

Die vereinbarten Mitgliedsbeiträge gelten jeweils für die zunächst vereinbarte Laufzeit des Vertrages. Begründete Beitragsanpassungen im zulässigen Rahmen behält sich SDC vor. Sollten die Beiträge angepasst werden, wird dies dem Mitglied schriftlich mitgeteilt. Beitragserhöhungen berechtigen zur sofortigen Kündigung des Vertrags. Die monatlichen Unterrichtsgebühren sind im Voraus zu entrichten und spätestens zum fünften Werktag des Monats fällig. Sollte das Mitglied seinen Zahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommen, wird wegen des damit verbundenen Mehraufwandes für jede Mahnung EUR 8,00 Bearbeitungsgebühr erhoben. Ist das Mitglied mit mindestens zwei Beitragszahlungen im Rückstand, so wird der gesamte Restbetrag fällig. Zahlungsverzug kann den Ausschluss durch fristlose Kündigung nach sich ziehen.

 

12. Umzug oder Ausfall:

Im Falle eines Umzugs (Verlegung des Kursortes) unter 25 Kilometer herrscht kein außerordentliches Kündigungsrecht. Ab einer Verlegung von über 25 km Entfernung räumt SDC dem Mitglied ein sofortiges Kündigungsrecht ein, sofern in der Nähe des neuen Wohnortes kein anderes SDC vorhanden ist. Schwere Erkrankungen und Verletzungen die zu einer Trainingspause führen (sofern sie mit ärztlichem Attest nachgewiesen sind) werden zum Vertragsende als ergänzende Laufzeit verlängert. Für die vollen Kalendermonate des attestierten Fernbleibens werden keine Beiträge erhoben.

 

13. Mitgliedschaft Self Defense Club:

Das Mitglied wird bei Vertragsabschluss reguläres Mitglied des Self Defense Club Netzwerkes und erkennt dessen Lizenz- und Haftungsvereinbarungen an. Das Mitglied  genießt daraus resultierend viele Vorteile, u.a. Rabatte auf Weiterbildungen, die auf der Webseite aktuell einzusehen sind. Die Self Defense Club® Mitgliedschaft ist an die Mitgliedschaft im SDC gebunden und erlischt automatisch bei deren Beendigung.

 

14. Unterrichtungsausschluss, Mitgliedermanagement:

Durch die Teilnahme am Unterricht oder das Erreichen einer Instruktorenlizenz erwirbt das Mitglied nicht das Recht in selbständiger Weise zu unterrichten - hier gelten die Self Defense Club Lizenzvereinbarungen, die dies im Detail regeln. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu diesem Vertrag, sowie die Aufhebung dieser Klausel, bedürfen der Schriftform. SDC behält sich vor das Mitgliedermanagement inkl. Der Zahlungsverkehrsabwicklung an ein Dienstleistungsunternehmen auszulagern. SDC besteht auf eigene Corporate Identity. Sichtwerbung (z.B Tshirts, Aufkleber etc.) mit den Markenzeichen von SDC sind im Vorfeld mit den Inhabern von SDC abzusprechen! 

 

15. Bild- und Tonrechteübertragung:

Der Antragsteller gibt sein Einverständnis, dass Bild oder Filmaufnahmen, die in den Ausbildungen oder zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden, ohne Vergütung und ohne zeitliche sowie räumliche Begrenzung veröffentlicht werden dürfen. Auf jegliche Ansprüche aus diesen Aufnahmen wird seitens des Antragstellers verzichtet.

 

16. Salvatorische Klausel:

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbar ist.

 

17. Gerichtsstand:

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Ort des SDC. Es wird deutsches Gesetz zu Grunde gelegt.

 

18. Sonstige Vereinbarungen:

Das Mitglied erkennt durch Online Vertragsabschluss den Vertragsinhalt unter Einschluss der Hausordnung und der Öffnungszeiten an.

Kontakt

 

Marcus Schmohl

Jühnsdorfer Weg 55

15827 Blankenfelde-Mahlow

 

Tel.: 01525-4036903

Mail: kontakt@self-defense-club.de

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